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Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH

Zerrennerstraße 29
75172 Pforzheim
Tel.: (07231) 38 00 - 0
Fax: (07231) 38 00 - 34
E-Mail: info@vhs-pforzheim.de
  • Programmbereich Gesellschaft
  • Programmbereich Beruf
  • Programmbereich Sprachen
  • Programmbereich Gesundheit
  • Programmbereich Kultur
  • Programmbereich Spezial

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH

1. Teilnehmer

Die Volkshochschule ist eine Bildungseinrichtung, die allen offensteht.


2. Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zwischen dem Teilnehmer und der Volkshochschule zustande. Mit der Anmeldung werden die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Bei längerfristigen Lehrgängen über mehrere Semester gilt die Anmeldung für die gesamte Lehrgangsdauer. Für den Besuch der Abendschulen gelten besondere Geschäftsbedingungen. Bitte benutzen Sie die Anmeldevordrucke und füllen Sie diese vollständig und gut lesbar aus! Vordrucke sind in der Geschäftsstelle und den Verteilerstellen des Programmheftes erhältlich.


3. Bezahlung

Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen werden die Gebühren im Voraus fällig. Zahlungsverzug berechtigt die Volkshochschule zum Rücktritt. Für Lehrgänge, die sich über mehrere Semester erstrecken, ist die Gebühr für das Semester im Voraus in Raten zu zahlen. Eintrittskarten für Einzelveranstaltungen sind ausschließlich an der Abendkasse erhältlich.


4. Ermäßigungen

Gegen persönliche Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Nachweises wird eine Gebührenermäßigung gewährt: Von 20% für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Au-pair-Jugendliche und Inhaber des Pforzheim-Passes E und F, von 50% für Arbeitslosengeld II und Leistungen nach SGB 12 (Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe). Die Ermäßigung wird nur auf die Kursgebühr und nicht auf die zusätzliche Gebühr gewährt. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn bei Anmeldung oder spätestens eine Woche nach Anmeldung der entsprechende Ausweis vorgelegt wird. Eine Übertragung in das nächste Semester oder Jahr ist nicht möglich.
Von der Gebührenermäßigung sind ausgenommen:
Veranstaltungen, die als solche gekennzeichnet sind, insbesondere mehrsemestrige oder AFG-geförderte Berufslehrgänge, Exkursionen, Studienfahrten, Studienreisen, verbilligte Sonderprogramme und alle Abendschulen.


5. Rücktritt von Veranstaltungen durch die Volkshochschule

Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Die Rückerstattung der Teilnehmergebühr wird bis zum jeweiligen Semesterende ausgeführt. Eine Übertragung in das nächste Semester oder Jahr ist nicht möglich.


6. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 10 Personen. Bei Kursen mit weniger Anmeldungen, die auf Wunsch der Teilnehmer durchgeführt werden, wird ein Gebührenaufschlag erhoben. Der Gebührenaufschlag ist von der Ermäßigungsregelung ausgenommen.


7. Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmer

Rücktrittsfrist Gebühren Rücktritt bei Standardkursen
7 Tage vor Kursbeginn gebührenfrei Bis zum 7. Tag vor Kursbeginn können Sie gebührenfrei von jedem Standardkurs zurücktreten.
Von 6 Tagen vor Kursbeginn bis zum Vortag des 2. Kurstermins 10,00 EUR Pauschale Treten Sie nach dem 7. Tag vor Kursbeginn (also 6 Tage vor Kursbeginn) zurück oder haben Sie sogar schon am 1.Kurstermin teilgenommen, so können Sie gegen eine pauschale Rücktrittsgebühr von 10,00 EUR immer noch zurücktreten; vorausgesetzt, Sie melden sich bis zum Tag vor dem 2.Kurstermin ab.
Ab dem Tag des 2. Kurstermins volle Gebühr Ab dem Tag des 2. Kurstermins kein Rücktritt mehr möglich. Die volle Kursgebühr wird fällig.


b) Rücktritt bei Kompaktkursen

Rücktrittsfrist Gebühren Rücktritt bei Kompaktkursen
7 Tage vor Kursbeginn gebührenfrei Bis zum 7. Tag vor Kursbeginn können Sie gebührenfrei von jedem Kompaktkurs zurücktreten.
6 Tage vor Kursbeginn volle Gebühr Nach dem 7. Tag vor Kursbeginn (also ab dem 6. Tag vor Kursbeginn) ist kein Rücktritt mehr möglich. Die volle Kursgebühr wird fällig. Bitte beachten Sie, es gibt keine 10,00-EUR-Regelung bei Kompaktkursen!


c) Rücktritt bei sonstigen Kursen und Veranstaltungen

Rücktrittsfrist Gebühren Rücktritt bei sonstigen Veranstaltungen
Einzelfall Einzelfall Bei Studienreisen, Prüfungen u.a. einzelnen Kursen und Veranstaltungen gelten Sonderregelungen, die jeweils ausgedruckt sind.

7 Tage vor
Kursbeginn                                                        Kursbeginn                                            2. Kurstermin

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr
Rücktritt gebührenfrei
Rücktritt gegen pauschale Rücktrittsgebühr von 10,00 EUR
kein Rücktritt volle Gebühr

 7 Tage vor Kursbeginn                                            Wochenendkurs

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr
Rücktritt gebührenfrei
kein Rücktritt, volle Gebühr
 

Bitte beachten! Nicht-Teilnahme am Kurs oder Abmeldung beim Dozenten kann nicht als Rücktrittserklärung anerkannt werden.
Der Rücktritt muss innerhalb der Geschäftszeiten des vhs-Teilnehmersekretariats erfolgen.


8. Leistungsumfang

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Programmheft der Volkshochschule verbindlich. Hierbei ist zu beachten, dass die Volkshochschule keinen Einzel-, sondern Gruppenunterricht organisiert, und die Leistungsvorgabe auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kursteilnehmer abgestimmt wird.


9. Teilnahmebescheinigungen

Nach Abschluss eines Lehrgangs werden für bestimmte Veranstaltungen bei regelmäßigem Besuch Teilnahmebescheinigungen (Mindestanwesenheit 80%) ausgestellt.
Für Bescheinigungen, die nur auf Wunsch des Teilnehmers ausgestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,00 bei Abholung fällig; für Zusendung werden EUR 4,00 erhoben, die vom Konto des Teilnehmers abgebucht werden. Für Kursbescheinigungen zurückliegender Semester (länger als ein Kalenderjahr) berechnen wir wegen eines höheren Verwaltungsaufwandes EUR 4,00 bzw. EUR 6,00 (Versand).


10. Beachtung der Hausordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer, die Hausordnung der jeweiligen Lehrstätte zu beachten. Dies gilt besonders für das Rauchverbot in allen Unterrichtsgebäuden und das Verlassen der Räume bis spätestens 22.00 Uhr.


11. Haftung

Die Volkshochschule haftet für: Gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der Dozenten, Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programmheft. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Wir haften nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn der Eintritt des Schadens durch unerlaubte Handlung durch uns oder sonstige Erfüllungsgehilfen bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß der Paragraphen 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und die eventuell entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.


12. Kooperation mit Krankenkassen

Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise die Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention. Jeder Versicherte kann pro Jahr maximal zwei Kurse bezuschusst bekommen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mind. 75 %). Bei Kursen, die grundsätzlich förderfähig sind, stellt die Volkshochschule eine Teilnahmebescheinigung aus, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Ob Sie tatsächlich eine Gebührenerstattung erhalten, liegt im Ermessensbereich jeder einzelnen Krankenkasse und ist von individuellen Voraussetzungen jedes Versicherten abhängig.

13. Gültigkeit

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

 

Für Druckfehler in Veröffentlichungen kann keine Haftung übernommen werden.

Stand: Februar 2008