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Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH

Zerrennerstraße 29
75172 Pforzheim
Tel.: (07231) 38 00 - 0
Fax: (07231) 38 00 - 34
E-Mail: info@vhs-pforzheim.de
  • Programmbereich Gesellschaft
  • Programmbereich Beruf
  • Programmbereich Sprachen
  • Programmbereich Gesundheit
  • Programmbereich Kultur
  • Programmbereich Spezial

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH

1. Teilnehmer
Die Volkshochschule ist eine Bildungseinrichtung, die allen offensteht.

2. Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zwischen dem Teilnehmer und der Volkshochschule zustande.
Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Bei längerfristigen Lehrgängen über mehrere Semester
gilt die Anmeldung für die gesamte Lehrgangsdauer. Für den Besuch der Abendschulen gelten besondere Geschäftsbedingungen.

3. Bezahlung
Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen werden die Gebühren im voraus fällig. Zahlungsverzug berechtigt die
Volkshochschule zum Rücktritt. Für Lehrgänge, die sich über mehrere Semester erstrecken, ist die Gebühr für das Semester im
Voraus in Raten zu zahlen. Eintrittskarten für Einzelveranstaltungen sind ausschließlich an der Abendkasse erhältlich.

4. Ermäßigungen
Gegen persönliche Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Nachweises wird eine Gebührenermäßigung gewährt: Von 20%
für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Au-pair-Jugendliche und Inhaber des Pforzheim-Passes E
(bei Schülern, Auszubildenden und Studenten gilt diese Ermäßigung nur für den Vollzeit-Status). Von 50% für Leistungsempfänger
nach SGB II (Arbeitslosengeld 2)und SGB XII (Sozialhilfe). Die Ermäßigung wird nur auf die Kursgebühr und nicht auf die
zusätzliche Gebühr gewährt. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn bei Anmeldung oder spätestens eine Woche vor Kursbeginn der
entsprechende Nachweis vorgelegt wird. Eine nachträgliche Rückerstattung des Ermäßigungsbetrages ist nicht möglich. Der entsprechende
Nachweis ist für jedes Semester neu zu erbringen. Von der Gebührenermäßigung sind ausgenommen: Veranstaltungen, die als solche
gekennzeichnet sind, insbesondere mehrsemestrige oder durch Drittmittel geförderte Lehrgänge, Exkursionen, Studienfahrten,
Studienreisen, verbilligte Sonderprogramme und alle Abendschulen.

5. Rücktritt von Veranstaltungen durch die Volkshochschule
Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
Die Rückerstattung der Teilnehmergebühr wird bis zum jeweiligen Semesterende ausgeführt. Eine Übertragung in das nächste Semester
oder Jahr ist nicht möglich.

6. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 10 Personen. Bei Kursen mit weniger Anmeldungen, die auf Wunsch der Teilnehmer
durchgeführt werden, wird ein Gebührenaufschlag erhoben. Der Gebührenaufschlag ist von der Ermäßigungsregelung ausgenommen.

7. Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmer
a) Rücktritt bei Standardkursen

agbsTab1

b) Rücktritt bei Kompaktkursen
Kompaktkurse sind Kurse mit wenigen Kursterminen, Tageskurse, Wochenendseminare,Lange Abende, Tagesexkursionen und andere
kompakte Kursformen. Kompaktkurse sind im vhs-Programm mit "K" nach der Kursnummer gekennzeichnet (Beispiel 3100 K).
agbsTab2

c) Rücktritt bei sonstigen Kursen und Veranstaltungen
agbsTab3

Beispiel:Rücktritt bei Standardkursen
agbsTab4

Beispiel:Rücktritt bei Kompaktkursen (K)
agbsTab5


Bitte beachten! Kursmaterialien (Lehrbücher, Arbeitsblätter, CDs etc.) werden nicht erstattet und müssen vom Teilnehmer zusätzlich zur
Rücktrittsgebühr gezahlt werden. Die Rücktrittsfristen und Rücktrittsbedingungen bei Standard- und Kompaktkursen gelten unabhängig
vom Grund des Rücktritts. Nicht-Teilnahme am Kurs oder Abmeldung beim Dozenten kann nicht als Rücktrittserklärung anerkannt werden.
Der Rücktritt muss innerhalb der Geschäftszeiten des vhs-Teilnehmer sekretariats erfolgen.

8. Leistungsumfang
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Programmheft der Volkshochschule
verbindlich. Hierbei ist zu beachten, dass die Volkshochschule keinen Einzel-, sondern Gruppenunterricht organisiert, und die
Leistungsvorgabe auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kursteilnehmer abgestimmt wird.

9. Teilnahmebescheinigungen
Nach Abschluss eines Lehrgangs werden für bestimmte Veranstaltungen bei regelmäßigem Besuch Teilnahmebescheinigungen
(Mindestanwesenheit von 80%) ausgestellt. Für Bescheinigungen, die nur auf Wunsch des Teilnehmers ausgestellt werden,
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,00 bei Abholung fällig; bei Zusendung werden € 4,00 erhoben, die vom Konto des
Teilnehmers abgebucht werden. Für Kursbescheinigungen zurückliegender Semester (länger als ein Kalenderjahr) berechnen wir
wegen eines höheren Verwaltungsaufwandes € 4,00 bzw. € 6,00 (Versand).

10. Beachtung der Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer, die Hausordnung der jeweiligen Lehrstätte zu beachten.
Dies gilt besonders für das Rauchverbot in allen Unterrichtsgebäuden und das Verlassen der Räume bis spätestens 22.00 Uhr.

11. Haftung
Die Volkshochschule haftet für: Gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahlund Kontrolle der Dozenten, Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung im Programmheft. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Wir haften nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn der Eintritt des Schadens durch unerlaubte Handlung durch
uns oder sonstige Erfüllungsgehilfen bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde. Eine Haftung für fremdes Verschulden
gemäß den Paragraphen 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und die eventuell entstehenden Schäden so
gering wie möglichzu halten. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für
Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder
und Jugendliche keine Haftung. Für Druckfehler in Veröffentlichungen kann keine Haftung übernommen werden.

12. Kooperation mit Krankenkassen
Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention. Jeder Versicherte kann pro Jahr
maximal zwei Kurse bezuschusst bekommen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme(mind. 80%)
sowie die Anerkennung der Methode und des Kursleiters nach § 20SGB V.Die Volkshochschule stellt für die entsprechenden Kurse der
Gesundheitsprävention Teilnahmebescheinigungen am Ende des Kurses aus, die der Teilnehmer bei seiner Krankenkasse einreichen kann.
Ob und in welcher Höhe die Gebühr erstattet wird, liegt im Ermessensbereich der einzelnen Krankenkassen. Abgesehen von der direkten
Bezuschussung bieten die meisten Krankenkassen ein Bonuspunktesystem an. Gerne stempeln wir Ihnen die notwendige Bescheinigung ab.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Stand Januar 2011