Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention. Jeder Versicherte kann pro Jahr maximal zwei Kurse bezuschusst bekommen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mind. 80%), eine Kursdauer von max. 12 Terminen sowie die Anerkennung der Methode und des Kursleiters nach § 20 SGB V. Die Volkshochschule stellt für die in Frage kommenden Kurse Teilnahmebescheinigungen am Ende des Kurses aus, die der Teilnehmer bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Ob und in welcher Höhe die Gebühr erstattet wird, liegt im Ermessensbereich der einzelnen Krankenkassen. Abgesehen von der direkten Bezuschussung bieten die meisten Krankenkassen ein Bonuspunktesystem an. Gerne stempeln wir Ihnen die entsprechende Bescheinigung ab. Falls die Gebührenerstattung für Sie wichtig ist, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der gewählte Kurs für Sie erstattungsfähig ist!
Das Anliegen der Volkshochschule ist es, Ihnen ein breites Themenspektrum mit kompetenten Kursleitern zu bieten und Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Sie selbst für Ihre Gesundheit aktiv werden können. Unser Veranstaltungsangebot geht dabei thematisch weit über das hinaus, was der Gesetzgeber für die Bezuschussung von Präventionskursen nach § 20 SGB V zulässt. Auch entspricht ein Teil unserer Kursleiter nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es gibt daher Kurse, die nicht unter die Förderfähigkeit fallen – wichtig finden wir jedoch, dass der Kurs dazu beiträgt, dass es Ihnen gut geht!
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