Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH
(Stand: Januar 2016)
1. Allgemeines
1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule
Pforzheim-Enzkreis GmbH (vhs), auch für solche, die im Wege der
elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und
Ver tragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit
tritt die vhs nur als Vermittler auf.
3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet
wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die
Regelungen gel ten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und
für juristische Personen.
4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen)
be dürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher
zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch
gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login- /Homepage der
vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht
unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2. Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden
(Vertrags angebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich
der Regelung des Abs. 3 entweder durch Annahmeerklärung der vhs
zustande oder aber da durch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht,
ohne dass die vhs das Vertragsan gebot abgelehnt hat.
3. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin
angege ben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss
bei der vhs ein geht, abweichend von Abs. 2 einer ausdrücklichen
Annahmeerklärung. Er folgt diese nicht innerhalb von
3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
4. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von
Ziffer 1 Abs. 4 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb
von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch
diese Regelung nicht berührt.
6. Die Vertragssprache ist deutsch.
7. Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler
dadurch korrigieren, dass er den „zahlungspflichtig buchen“-Button
nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die
vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben
zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse
usw. korrigiert.
8. Die vhs speichert den Vertragstext, den der Anmeldende gesondert
per E-Mail anfordern kann. Der Anmeldende hat darüber hinaus die
Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion seines
Browsers ausdrucken.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche
Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem
Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann
das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen.
Diese ist der vhs na mentlich zu benennen. Eine Änderung
in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der vhs.
Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
2. Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden
Regelungen sinngemäß.
3. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen
Vorausset zungen abhängig machen.
4. Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben.
In einem solchen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet,
die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten
der vhs auszuweisen. Ge schieht das aus von dem Vertragspartner
zu vertretenden Gründen nicht, kann der Vertragspartner von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch
auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
5. Nach Abschluss eines Lehrgangs werden für bestimmte Veranstaltungen
bei regelmäßigem Besuch Teilnahmebescheinigungen
(Mindestanwesenheit 80%) ausgestellt.
Für Bescheinigungen, die nur auf Wunsch des Teilnehmers ausgestellt
werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 € bei
Abholung fällig; bei Zusendung werden 4 € erhoben, die vom Konto
des Teilnehmers abgebucht werden. Für Kursbescheinigungen zurückliegender
Semester (bis max. 2 Jahre) berechnen wir wegen eines
höheren Verwaltungsaufwandes 4 € bzw. 6 € (Versand).
4. Entgelt und Veranstaltungstermin
1. Das Veranstaltungsentgelt wie auch Veranstaltungstermin und
-dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen
Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
2. Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte
Auffor derung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der
Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
3. Ermäßigung: Gegen persönliche Vorlage eines entsprechenden Ausweises
oder Nachweises wird eine Gebührenermäßigung gewährt:
Von 20% für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende
sowie Au-pair-Jugendliche und Inhaber des Pforzheim-
Passes E (bei Schülern, Auszubildenden und Studenten gilt
diese Ermäßigung nur für den Vollzeitstatus). Von 50% für Leistungsempfänger
nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) und SGB XII (Sozialhilfe)
oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, es sei denn, es liegt eine
Kostenübernahme vor. Die Ermäßigung wird nur auf die Kursgebühr
und nicht auf die zusätzliche Gebühr gewährt. Die Ermäßigung wird
nur gewährt, wenn bei Anmeldung oder spätestens eine Woche nach
Anmeldung der entsprechende Ausweis vorgelegt wird und wenn der
Teilnehmer die Gebühr persönlich trägt. Eine Übertragung in das
nächste Semester oder Jahr ist nicht möglich.Der entsprechende
Nachweis ist für jedes Semester neu zu erbringen. Von der
Gebührenermäßigung sind ausgenommen: Veranstaltungen, die als
solche gekennzeichnet sind, insbesondere mehrsemestrige oder
durch Drittmittel geförderte Lehrgänge, Exkursionen, Studienfahrten,
Studienreisen, verbilligte Sonderprogramme und alle Abendschulen.
Ermäßigungsgründe können nicht kumuliert werden.
4. Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise die Kursgebühren
für Kurse der Gesundheitsprävention. Jeder Versicherte kann pro
Jahr maximal zwei Kurse bezuschusst bekommen. Voraussetzung
für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mind.
80 %) sowie die Anerkennung der Methode und des Kursleiters
nach §20 SGB V. Die Volkshochschule stellt für die entsprechenden
Kurse der Gesundheitsprävention Teilnahmebescheinigungen am
Ende des Kurses aus, die der Teilnehmer bei seiner Krankenkasse
einreichen kann. Ob und in welcher Höhe die Gebühr erstattet wird,
liegt im Ermessensbereich der einzelnen Krankenkassen. Abgesehen
von der direkten Bezuschussung bieten die meisten Krankenkassen
ein Bonuspunktesystem an. Gerne stempeln wir Ihnen die notwendige
Bescheinigung ab. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Anmeldung ( 07231/3800-0 oder www.vhs-pforzheim.de )
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
5. Organisatorische Änderungen
1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen
be stimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann,
wenn die Veranstal tung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt
wurde.
2. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
än dern.
3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden
Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten),
kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht
jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs.
2 Satz 2 und Satz 3 und Abs. 3 sinngemäß.
4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen
grundsätzlich nicht statt.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
1. Die Mindestzahl der Vertragspartner wird in der Ankündigung der Veranstaltung
angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10
Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom
Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen den Ver tragspartnern hierdurch
nicht.
2. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen,
wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten
hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit), ganz oder teilweise
nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach
dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang
der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Be -
rechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar
wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den
Vertragspartner ohne Wert ist.
3. Die vhs wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach
Maßgabe der vorgenannten Abs. 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen,
rechtzeitig informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt erstatten.
4. Wird das geschuldete Entgelt gemäß Ziffer 4 nicht innerhalb von 10
Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung
des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom
Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich
weitergehender An sprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs
eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts,
höchstens jedoch 20 €.
5. Die vhs kann wegen wichtigem Grund (§ 314 BGB) kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender
Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den
Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes
durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch
querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Vertragspartnern
oder Beschäftigten der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften
(Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche
Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung (dies gilt insbesondere
für die Missachtung des Rauchverbots in allen Räumen und das
Verlassen der vhs bis spätestens 22 Uhr).
Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer
Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung
oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
1. Der Vertragspartner kann bis 6 Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn
bzw. dem angegeben Anmeldeschluss zurücktreten. Der-
Rücktritt erfolgt schriftlich oder persönlich gegenüber der vhs. Eine
Erklärung gegenüber der Kursleitung ist unwirksam. Bei Rücktritt wird
kein Entgelt erhoben.
2. Zwischen dem 5. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn und dem 1. Arbeitstag
vor dem zweiten Termin kann der Vertragspartner gegen eine
pauschale Rücktrittsgebühr von 10 € zurücktreten. Ausgenommen
hiervon sind Kompaktkurse (im Programm mit einem „K“ gekennzeichnet).
Bei Kompaktkursen gilt die Rücktrittsregelung nach 7.1.
Sollte der dort genannte Zeitpunkt verstreichen, wird die volle Gebühr
erhoben.
3. Bei Studienreisen, Prüfungen u.a. einzelnen Kursen und Veranstaltungen
gelten Sonderregelungen, die jeweils ausgedruckt sind.
4. Dem Vertragspartner steht mit Bestandskraft des Vertrages kein
Recht zur Kündigung zu, soweit sich aus den Regelungen Abs. 5 und
6 nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der
Teilnahme, auch wenn sie auf Krankheit oder auf berufliche Gründe
des Teilnehmers beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung
dar.
5. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel
der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner
die Volkshochschule auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb
einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu
geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner
nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigen.
6. Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere
Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen
gemäß Ziffer 5 unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt
nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten
Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung
der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre,
insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer
wertlos ist.
7. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften)
bleibt unberührt.
8. Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen
Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien
zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden
können.
8. Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die vhs sind
ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs
schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt
und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Die Haftung der vhs für Verlust oder Beschädigung eingebrachter
Sachen des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
1. Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen,
es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten.
2. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
3. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen
Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung
gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.
10. Widerrufsrecht
Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Hinweise zu Fernabsatzgeschäften (BGB § 312c)
Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH
Stand: 01.01.2016
Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Briefwechsel, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung (Wareneinkauf)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
vhs Pforzheim- Enzkreis GmbH, Zerrennerstr. 29, 75172 Pforzheim, Telefon: 07231/3800-0, Telefax: 07231/3800-34, E-Mail: info@vhs-pforzheim.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür den beigefügten Mustertext verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
vhs Pforzheim- Enzkreis GmbH, Zerrennerstr. 29, 75172 Pforzheim, Telefon: 07231/3800-0, Telefax: 07231/3800-34, E-Mail: info@vhs-pforzheim.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür den beigefügten Mustertext verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Mustertext für den Widerruf:
Empfänger:
Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH, Zerrennerstr. 29,
75172 Pforzheim, Telefax: 07231/3800-34,
E-Mail: info@vhs-pforzheim.de
Text der Erklärung: Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Bezeichnung der Veranstaltung, Kurs-Nr., Datum der Anmeldung.
Absender: Name und Anschrift des Verbrauchers, Datum, Unterschrift
(nur bei Mitteilungen auf Papier).
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren
alle früheren ihre Gültigkeit.
vhs Pforzheim-Enzkreis GmbH
Zerrennerstraße 29
75172 Pforzheim
Kontakt
info@vhs-pforzheim.de
Tel.: (07231) 38 00 - 0
Fax: (07231) 38 00 - 34
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