vhs-Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH
(Stand: Juni 2022)

1. Allgemeines

1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login- /Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

2. Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertrags angebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber da durch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsan gebot abgelehnt hat.

3. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs ein geht, abweichend von Abs. 2 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Er folgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

4. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Abs. 4 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

6. Die Vertragssprache ist deutsch.

7. Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die  vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.

8. Die vhs speichert den Vertragstext, den der Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Der Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion seines Browsers ausdrucken.

3. Vertragspartner und Teilnehmer

1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs na mentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

2. Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.

3. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht, kann der Vertragspartner von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

5. Nach Abschluss eines Lehrgangs werden für bestimmte Veranstaltungen bei regelmäßigem Besuch Teilnahmebescheinigungen (Mindestanwesenheit 80%) ausgestellt. Für Bescheinigungen, die nur auf Wunsch des Teilnehmers ausgestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8 € bei Abholung fällig; bei Zusendung werden 10 € erhoben, die vom Konto des Teilnehmers abgebucht werden. Für Kursbescheinigungen zurückliegender Semester (bis max. 2 Jahre) berechnen wir wegen eines höheren Verwaltungsaufwandes 10 € bzw. 12 € (Versand).

4. Entgelt und Veranstaltungstermin

1. Das Veranstaltungsentgelt wie auch Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

2. Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

3. Ermäßigung: Gegen persönliche Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Nachweises wird eine Gebührenermäßigung gewährt: Von 20% für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Au-pair-Jugendliche und Inhaber des Pforzheim- Passes E (bei Schülern, Auszubildenden und Studenten gilt diese Ermäßigung nur für den Vollzeitstatus). Von 50% für Leistungsempfänger nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) und SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, es sei denn, es liegt eine Kostenübernahme vor. Die Ermäßigung wird nur auf die Kursgebühr und nicht auf die zusätzliche Gebühr gewährt. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn bei Anmeldung oder spätestens eine Woche nach Anmeldung der entsprechende Ausweis vorgelegt wird und wenn der Teilnehmer die Gebühr persönlich trägt. Eine Übertragung in das nächste Semester oder Jahr ist nicht möglich.Der entsprechende Nachweis ist für jedes Semester neu zu erbringen. Von der Gebührenermäßigung sind ausgenommen: Veranstaltungen, die als solche gekennzeichnet sind, insbesondere mehrsemestrige oder durch Drittmittel geförderte Lehrgänge, Exkursionen, Studienfahrten, Studienreisen, verbilligte Sonderprogramme und alle Abendschulen. Ermäßigungsgründe können nicht kumuliert werden.

4. Die Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise die Kursgebühren für Kurse der Gesundheitsprävention. Jeder Versicherte kann pro Jahr maximal zwei Kurse bezuschusst bekommen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die regelmäßige Kursteilnahme (mind. 80 %) sowie die Anerkennung der Methode und des Kursleiters nach §20 SGB V. Die Volkshochschule stellt für die entsprechenden Kurse der Gesundheitsprävention Teilnahmebescheinigungen am Ende des Kurses aus, die der Teilnehmer bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Ob und in welcher Höhe die Gebühr erstattet wird, liegt im Ermessensbereich der einzelnen Krankenkassen. Abgesehen von der direkten Bezuschussung bieten die meisten Krankenkassen ein Bonuspunktesystem an. Gerne stempeln wir Ihnen die notwendige Bescheinigung ab. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

5. Organisatorische Änderungen

1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.

2. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 und Abs. 3 sinngemäß.

4. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

1. Die Mindestzahl der Vertragspartner wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen den Ver tragspartnern hierdurch nicht.

2. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner ohne Wert ist.

3. Die vhs wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, rechtzeitig informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt erstatten.

4. Wird das geschuldete Entgelt gemäß Ziffer 4 nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender An sprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20 €.

5. Die vhs kann wegen wichtigem Grund (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs,

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung (dies gilt insbesondere für die Missachtung des Rauchverbots in allen Räumen und das Verlassen der vhs bis spätestens 22 Uhr).

Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Höhere Gewalt

1. Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus  wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei  an der Erfüllung des Vertrages durch höhere  Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung,  Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den  Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

2. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses,  das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert,  eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

  • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

3. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

4. Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.

5. Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

8. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

1. Die Vertragspartnerin kann bis 6 Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn bzw. dem angegeben Anmeldeschluss zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich oder persönlich gegenüber der vhs. Eine Erklärung gegenüber der Kursleitung ist unwirksam. Bei Rücktritt wird kein Entgelt erhoben.

2. Zwischen dem 5. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn und dem letzten Arbeitstag vor dem zweiten Termin kann die Vertragspartnerin gegen eine pauschale Rücktrittsgebühr von 10 € zurücktreten. Ausgenommen hiervon sind Kompaktkurse (im Programm mit einem „K“ gekennzeichnet). Bei Kompaktkursen gilt die Rücktrittsregelung nach 7.1. Sollte der dort genannte Zeitpunkt verstreichen, wird die volle Gebühr erhoben.

3. Bei Studienreisen, Prüfungen u.a. einzelnen Kursen und Veranstaltungen gelten Sonderregelungen.

4. Der Vertragspartnerin steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zur Kündigung zu, soweit sich aus den Regelungen Abs. 5 und 6 nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme, auch wenn sie auf Krankheit oder auf berufliche Gründe der Teilnehmerin beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung dar.

5. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

6. Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen gemäß Ziffer 5 unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.

7. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

8. Macht die Vertragspartnerin von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.

9. Schadenersatzansprüche

1. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Die Haftung der vhs für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

10. Schussbestimmungen

1. Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird  ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

2. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

3. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen  Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung  und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

11. Streitbeilegung

(Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)

1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-  Streitbeilegung (OS) bereit, die unter  https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.

2. Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren  vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Widerrufsrecht

Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Hinweise zu Fernabsatzgeschäften (BGB § 312c)

Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH

Stand: 01.01.2016

Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzgeschäft liegt  dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung  von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Briefwechsel, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung (Warenkauf)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der vhs Pforzheim-Enzkreis GmbH, Zerrennerstr. 29, 75172 Pforzheim, Telefon: 07231/3800-0, Telefax: 07231/3800-34, E-Mail: info@vhs-pforzheim.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür den beigefügten Mustertext verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der vhs Pforzheim-Enzkreis GmbH, Zerrennerstr. 29, 75172 Pforzheim, Telefon: 07231/3800-0, Telefax: 07231/3800-34, E-Mail: info@vhs-pforzheim.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür den beigefügten Mustertext verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Mustertext für den Widerruf:

Empfänger:

Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH, Zerrennerstr.

29, 75172 Pforzheim, Telefax: 07231/3800-34,

E-Mail: info@vhs-pforzheim.de


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